Allgemeine Geschäftsbedingungen Verein Hilfsnetz Allgemeine Geschäftsbedingungen Verein Hilfsnetz
1. Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Verein Hilfsnetz mit Sitz in 4020 Linz, Blumauerstr.37 – und des Vertragspartners (= Auftraggeber), im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus der Vermittlung von Pflegepersonal. 2. 24-Stunden-Betreuung Gegenstand dieses Bereiches ist die Vermittlung von selbstständigen Betreuungspersonen an einen Privathaushalt. Die Vermittlung einer Betreuungsperson erfolgt seitens Verein Hilfsnetz nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Vertragsbeginn – Kündigung Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen (Datum des Poststempels ist entscheidend) zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes aufgelöst werden:bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugspersonen oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen gegen die Betreuungsperson; bei Verletzung der Intimsphäre bzw. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugsperson oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person: wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde; wenn der/die AuftraggeberIn oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist; wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst; Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den AuftraggeberIn oder die zu betreuende Person; mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des AuftraggebersIn. 4. Entgelt Für die in Punkt 5 und 6 dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Betreuungspersonen, die sich im Turnus abwechseln, wird ein pauschales Entgelt inkl. Ust. vereinbart. Dieser Betrag ist innerhalb von 5 Tagen ab Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto des Auftragnehmers, zur Bezahlung zu bringen, widrigenfalls ist Verein Hilfsnetz zur Leistungsverweigerung berechtigt. Kunden und deren Angehörige haben kein Mitspracherecht über die Bezahlmodalitäten der Agentur Vienna an die selbstständige Pflege- bzw. Betreuungskraft. 5. Auswahl der Betreuungskraft Verein Hilfsnetz (Auftragnehmer) sucht unter Berücksichtigung der Anforderungen laut Bedarfsanalyse eine geeignete selbstständige Betreuungsperson aus und weist diese der/dem AuftraggeberIn zu. Der/die AuftraggeberIn nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistung der Personenbetreuung von einer oder mehreren verschiedenen Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt er/sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Verein Hilfsnetz (Auftragnehmer) ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung dieses Vertrages:ein Erstgespräch durchzuführen die/den AuftraggeberIn umfassend über die Rahmenbestimmungen der 24-Stunden-Personenbetreuung, gesetzliche Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären. 6. Haftung Verein Hilfsnetz übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten (z.B. Pflegefehler, Sachschäden…) der Betreuungskraft. Der/die AuftraggeberIn nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Betreuungskraft die Leistungen als selbständige UnternehmerIn erbringt und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994 ausübt. Verein Hilfsnetz übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung einer Betreuungskraft innerhalb einer bestimmten Frist. 7. Sonstiges Zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten sind die Vertragsparteien verpflichtet. Der/die AuftraggeberIn erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung durch Verein Hilfsnetz übermittelt werden dürfen. Die Mitglieder und deren Angehörige verpflichten sich, die von Verein Hilfsnetz vermittelten Pflege-/Betreuungskräfte nach Beendigung der Mitgliedschaft im Verein Hilfsnetz direkt im Anschluß 6 Monate in keinster Weise mit einem Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis zu beauftragen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dem vereinbarten Schrifterfordernis. Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird sie durch eine gültige und wirksame Vereinbarung ersetzt, die am ehesten dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner entspricht.
8. Gerichtsstand Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist LINZ. Es gilt österreichisches Recht.
Stand 01.01.2011
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Sollte es Gründe für rechtliche Beanstandungen seitens Dritter geben, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung auf direktem Wege via E-Mail bzw. Telefon und ohne unnötigen juristischen (Schein-)Aufwand. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, als dem Betreiber dieser Website — wird im Sinne und mit Hinweis auf die Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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